Filesharing: OGH erkennt das Provider Kundendaten nicht herausgeben dürfen
Der Standard berichtet: Es gebe “keine Auskunftspflicht des Providers über die Daten (Namen und Anschrift) jener Nutzer, die kopierte Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen haben.”
Somit ist es der Urheber-Verwertungsindustrie auf zivilrechtlichem Wege nicht möglich Filesharer zu belangen. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein Verbot der Verkehrsdatenspeicherung und die Verpflichtung zur unverzüglichen Datenlöschung festgeschrieben.
Soviel zur Lage.